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Open Library Bestimmungen

Download Bestimmungen OL

Als Open Library (auf Deutsch «offene Bibliothek») bezeichnet man den Zugang zur Bibliothek, ohne dass Serviceleistungen durch das Personal angeboten werden.

Für den Eintritt ist eine Bibliothekskarte mit einem RFID-Chip notwendig (RFID = Radio Frequency Identification). Mittels dieser Karte kann die Tür beim Haupteingang geöffnet werden. Damit ist die Bibliothek für Berechtige zu definierten Zeiten auch unbedient nutzbar. Die Daten auf dem Chip lassen keine Rückschlüsse auf die Karteninhaberin oder den Karteninhaber und die ausgeliehenen Medien zu.

 


Nutzung Open Library
  • Huttwil
  • Herzogenbuchsee ab 1. Februar 2024
  • Langenthal in Planung

 

Nutzung

1 Während der unbedienten Öffnungszeiten (Open Library) haben nur Personen ab 18 Jahren mit ihrem persönlichen, gültigen und für die Open Library berechtigten Bibliotheksausweis Zugang. Voraussetzung für den Erhalt des Bibliotheksausweises mit RFID-Chip ist die Unterzeichnung der «Vereinbarung Zutritt Open Library».

2 Wer andere Personen in die Bibliothek mitnimmt, ist für deren Handlungen haftbar.

3 Die Inhaberin oder der Inhaber des Bibliotheksausweises haftet für die entstandenen Schäden am Bibliothekseigentum, unabhängig davon, ob sie durch sie oder ihn selbst oder durch weitere Personen entstehen, denen sie oder er Zutritt verschafft hat.

4 Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Bibliothek umgehend zu melden.

5 Die Bibliothek kann Personen, die sich nicht an die Regeln der BOA halten, vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Bibliothek ausschliessen.

 

Vormerkungen

  • Reservierte (vorgemerkte) Medien müssen durch Benutzerinnen und Benutzer an der Ausleihtheke oder beim Selbstverbucher ausgeliehen werden.
  • Die Medien werden mit einer persönlichen Abholnummer anonymisiert beschriftet.
  • Die Benutzerinnen und Benutzer werden per Mail oder Brief informiert, sobald die Medien abholbereit sind.

 

Probleme

  • Sollte ein Medium nicht ausleihbar sein, kann dieses auf die Theke gelegt werden. Sofern möglich legen Sie dem Medium eine kurze zusätzliche Notiz mit dem aufgetretenen Problem bei.
  • Bei Unklarheiten kann man sich während den bedienten Öffnungszeiten direkt an das Bibliothekspersonal wenden.