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Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Bibliothek Oberaargau

Bibliotheksausweis | Bibliothekskonto
Kosten | Medienausleihe

Bibliotheksausweis BOA

 

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis der Bibliothek?

Eine Einschreibung ist gegen Vorlage eines gültigen, amtlichen Ausweises möglich. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren erklärt eine erziehungsberechtigte Person mit Unterschrift ihr Einverständnis.

 

Ich habe meinen Bibliotheksausweis verloren – was tun?

Bitte melden Sie uns den Verlust rasch, damit wir Ihr Konto sperren und somit einen Missbrauch der Karte verhindern können. Bringen Sie bei Ihrem nächsten Bibliotheksbesuch einen gültigen Personalausweis mit. Gerne stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr einen Ersatzausweis aus.

Bibliothekskonto

 

Wieso ist mein Bibliothekskonto gesperrt und was kann ich tun?

Ihr Bibliothekskonto ist gesperrt wenn

  • Ihr Jahresabonnement abgelaufen ist. Kommen Sie persönlich in Ihrer Standortbibliothek vorbei oder telefonieren Sie mit uns. Wir verlängern Ihr Jahresabonnement um ein weiteres Jahr und entsperren Ihr Konto.
  • die offenen Gebühren über 15 Franken sind. Kommen Sie persönlich in einer der BOA-Bibliotheken vorbei. Nach der Zahlung der Gebühren entsperren wir Ihr Konto.

 

Meine Post-Adresse und/oder meine Mailadresse hat sich geändert, wie soll ich vorgehen?

Jeder Wechsel des Wohnsitzes oder der Mailadresse ist Ihrer Standortbibliothek mitzuteilen. So helfen Sie uns, Ihre Daten aktuell zu halten. 

  • persönlich in der Bibliothek
  • oder per Post

Was kostet der Bibliotheksausweis?

 

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre erhalten den Bibliotheksausweis kostenlos.

Erwachsene ab 18 Jahren können wählen zwischen

Schnupperabonnement BOA TestFr. 20.00
Jahresabonnement BOA BasisFr. 65.00
Jahresabonnement BOA TotalFr. 85.00
Jahresabonnement BOA OnlineFr. 65.00
Jahresabonnement BOA Platinab Fr. 200.00

Medienausleihe


Wie viele Medien kann ich ausleihen?

  • Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre können bis zu 15 Medien gleichzeitig ausleihen.
  • Erwachsene ab 18 Jahre können bis zu 25 Medien gleichzeitig ausleihen.
 

Und wie lange darf ich sie behalten?

Die Leihfrist beträgt für sämtliche Medienarten 4 Wochen.

 

Kann eine andere Person für mich ausleihen?

Nein, der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar.
 

Wo gebe ich meine Medien zurück?

In der Regel erfolgt die Rückgabe von Medien in derjenigen Standortbibliothek, wo diese ausgeliehen wurden. Bei Bedarf können Medien auch in einer anderen Standortbibliothek der BOA  (Bibliothek Oberaargau) retourniert werden. Bitte die örtlichen Öffnungszeiten (Herzogenbuchsee, Huttwil und Langenthal) beachten.

 

Wie kann ich ausgeliehene Medien vormerken?

Medien, die bereits ausgeliehen sind, können Sie gegen eine Gebühr von Fr. 3.00 vormerken. Vormerkungen sind in allen drei Standortbibliotheken der BOA möglich

  • an einer OPAC-Station (=Online-Katalog)
  • an einer der Ausleihtheken

Oder im Internet beim Online-Katalog der Bibliothek. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung (nach Wahl per Mail oder per Post), sobald ein vorgemerktes Medium für Sie bereit steht. Bitte holen Sie dieses innert 10 Tagen ab.



Wie kann ich feststellen, welche Medien ich ausgeliehen habe und wann sie fällig sind?

Im Online-Katalog können Sie Ihr Benutzungskonto einsehen. Über die Funktion «Benutzungskonto» erhalten Sie Auskunft über Anzahl und Titel der von Ihnen entliehenen Medien sowie deren Rückgabetermine. Natürlich können Sie sich auch persönlich oder telefonisch an die Bibliothek wenden und Informationen über Ihre ausgeliehenen Medien erfragen.

 

Was passiert, wenn ich die Medien zu spät zurückbringe?

Bei Überschreitung der Leihfrist senden wir Ihnen eine schriftliche Mahnung inkl. Mahngebühr:

  1. Mahnung CHF 4.00
  2. Mahnung CHF 9.00
  3. Mahnung CHF 16.00

Bringen Sie die Medien zurück oder melden Sie sich bei uns für eine Fristenverlängerung. Die Mahngebühren müssen Sie in jedem Fall bezahlen.
 

 

Wie kann ich die Leihfrist meiner Medien verlängern?

Die Leihfrist eines Mediums kann zweimal verlängert werden, sofern keine Vormerkung auf dem Titel vorliegt und Ihr Benutzungskonto nicht gesperrt ist. Nach Ablauf der Leihfrist erfolgen gebührenpflichtige Mahnungen.

Die Verlängerungen der Leihfristen bereits entliehener Medien sind in der Bibliothek möglich:

  • an einer OPAC-Station (Online-Katalog)
  • an einer der Selbstverbuchungsstationen
  • bei den Ausleihtheken

Von Zuhause aus haben Sie folgende Möglichkeiten zur Verlängerung:

  • per Internet im Online-Katalog. Voraussetzung: Die Leihfrist ist noch nicht abgelaufen und Ihr Benutzungskonto nicht gesperrt
  • telefonisch bei Ihrer Standortbibliothek
  • per Mail 

WLAN 

 

Welche Bibliothek verfügt über ein WLAN?

WLAN ist in allen drei Standorten während den bedienten Öffnungszeiten vorhanden.